Corona-Bonus und Corona-Förderungen für die Investition in digitale Ausstattung

Inzwischen haben uns einige Anträge von Chören hinsichtlich der Corona-Unterstützung erreicht und wir konnten die meisten dieser Anträge genehmigen. Gelegentlich erreichen uns Nachfragen, warum ein Mindestbeitrag von monatlich 5 EUR für Choraktive Förderungsvoraussetzung ist.
Die Förderungen sind als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht. Daher legen wir Wert darauf, dass auch die Chöre selbst einen geringen finanziellen Anteil an der Sicherung des Chorbetriebes leisten. Ein Beitrag von 60 EUR im Jahr entspricht noch nicht einmal 1,50 EUR je Chorprobe.

Hier finden Sie noch einmal den Link zu den Vorgaben und zu den Anträgen:
https://www.cv-rlp.de/corona-foerderungen-des-chorverbandes-rheinland-pfalz/

Aufgrund der organisatorischen Abwicklung müssen wir die Vorgaben für die Antragstellung des Corona-Bonus‘ wie folgt ändern:
Die Anträge müssen bis zum 30.09.2021 online gestellt werden.

Die Antragsfrist für Investition in digitale Ausstattung wird auf den 30.09.2021 verlängert!

Wir weisen an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass wir nur Anträge bearbeiten, die online über die entsprechenden Formulare gestellt werden. Anträge, die (formlos) per E-Mail oder per Post gestellt werden, werden nicht bearbeitet!

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