Der Chorverband Rheinland-Pfalz hat seine Corona-Hilfe und die Fördermittel noch einmal erweitert. Insgesamt fließen rund 100.000 EUR in Fördermittel zur Unterstützung von Maßnahmen, die dazu geeignet sind, den Chorbetrieb aufrechtzuerhalten oder nach Corona wieder aufzunehmen.
Zusätzlich zu den Hilfen bei ausgefallenen Veranstaltungen, die es auch im vergangenen Jahr schon gab, sind hinzugekommen:
- Corona-Bonus
- Förderung von Investitionen in digitale Ausstattung
- Chor-Coaching mit dem eigenen Chorleiter
Corona-Bonus:
Zusätzlich zu der Nicht-Erhebung der GEMA-Beiträge können Mitgliedsvereine den Corona-Bonus anfordern.
Voraussetzung für die Förderung ist:
- Der Monatsbeitrag beträgt nachweislich mindestens 5 EUR
- in der Pandemiezeit wird das Dienstverhältnis zum/zur Chorleiter*in aufrechterhalten
- es finden weiteren Proben mit geänderten Konzepten statt
- es liegt die Gemeinnützigkeit vor
Die Förderung beträgt:
- 19,50 EUR Grundbetrag
- 0,50 EUR je in der Bestandserhebung gemeldeten Choraktiven
Eine konkrete Antragsfrist ist nicht vorgesehen; die Antragsstellung muss aber auf jeden Fall im Jahr 2021 erfolgen.
Förderung von Investitionen in digitale Ausstattung
Mitgliedsvereine können Förderung für die Anschaffung von Equipment sowie Kosten für technisches Personal und Support für die Einführung und Durchführung digitaler Probenformate beantragen. Kosten werden bis zu einer Höhe von 800 EUR pro Jahr und Verein anerkannt.
Die Antragsstellung erfolgt über ein Online-Formular. Der Chorverband Rheinland-Pfalz stellt für diese Förderung ein Budget von zunächst 30.000 EUR zur Verfügung.
Antragsfrist ist der 1. August 2021.
Es wird eine Förderquote objektiv ermittelt durch das Verhältnis der nach Ablauf der Antragsfrist kumulierten anzuerkennenden Ausgaben aller Antragssteller zum Gesamtbudget.
Beispiel: Es werden 100 Anträge gestellt mit jeweils mindestens 800 EUR anzuerkennenden Ausgaben. Hier betrüge die die Förderquote 37,5 Prozent, der Förderbetrag läge bei 300 EUR je Antragssteller.
Die Bewilligung einer Förderung erfolgt nach Vorliegen der Voraussetzungen
- mindestens 5 EUR Monatsbeitrag
- Gemeinnützigkeit ist vorhanden
automatisch. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Abrechnungen und deren Prüfung durch die Geschäftsstelle.
Gefördert werden zum Beispiel:
- Mischpulte
- Monitore
- Lautsprecher
- Mikrofone
- Headsets (nur, wenn diese Eigentum des Vereins bleiben)
- Webcams
- Mobile Router
- Kosten für Datentarife (nur, wenn der Vertrag auf den Chor läuft)
- Dienstleister, die bei der Einrichtung der Technik helfen
Wichtiger Hinweis: Alle Rechnungen müssen auf den Chor ausgestellt sein, alle Verträge (z. B. Datentarife) müssen mit dem Chor abgeschlossen werden, Software-Lizenzen müssen auf den Chor laufen. Headsets, Mikrofone, etc. müssen im Besitz des Chores bleiben.
Die Übernahme der Kosten von einzelnen Chormitgliedern, aber auch von Chorleitenden ist nicht möglich, da dies eine Bevorzugung einzelner Personen bedeuten würde, was nicht satzungskonform ist.
Ausweitung der Chor-Coachings im Jahr 2021
Aufgrund der derzeit schwierigen Situation hat der Chorverband sich entschieden, Chor-Coachings im Jahr 2021 auch mit dem eigenen Chorleiter und nicht nur mit externen Dozenten zu fördern.
Voraussetzung ist, dass für die Coaching-Maßnahme ein separater Vertrag mit dem Chorleiter abgeschlossen wird, aus dem klar hervorgeht, dass die Coaching-Maßnahme kein Ersatz ist für ausgefallene Chorproben bzw. dass die Coaching-Maßnahmen nicht im Rahmen der üblichen Chorproben stattfinden.