Die 22. CoBeLVO bringt endlich erste Lockerungen für Chöre.
Wir haben in der oben gezeigten Grafik alle wichtigen Informationen für Sie auf einen Blick zusammengefasst.
Die allerwichtigste Änderung: Geimpfte und genesene Personen werden bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mehr mitgezählt, sprich: sie kommen zu den Zahlen „on top“ dazu.
Da die Landesregierung leider immer noch kein Hygienekonzept zur neuesten CoBeLVO veröffentlicht hat, halten wir uns an dieser Stelle mit Details noch zurück. Die Grafiken sind anhand der Ausführungen in der 22. CoBeLVO entstanden und erklären kurz und knapp die Lockerungen für Chöre.
Sobald uns die Hygieneverordnung zur Verfügung steht, werden wir diese natürlich umgehend zur Verfügung stellen. Sie können aber gerne auch immer wieder mal selbst auf der Seite der Landesregierung nachschauen: https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/
Falls Sie die Grafiken zum Ausdrucken und Aufhängen haben möchten (z. B. im Probenraum), dann können Sie sich diese hier herunterladen (Hinweis: Die Links führen zur Webseite des Chorverbandes Rheinland-Pfalz):
Grafik „7-Tages-Inzidenz 50-100“
Grafik „7-Tages-Inzidenz kleiner 50“
Uns allen ist klar, dass das nur erste (kleine) Schritte sind. Jedoch können unserer Meinung nach viele Chöre mit diesen Vorgaben wieder mit den Proben beginnen. 20 (nicht geimpfte) Personen + XX geimpfte oder genesene Personen können durchaus wieder akzeptable Chorproben durchführen.
Wenn für die Proben im Freien technisches Equipment (z. B. Lautsprecher, Mischpult, Monitore) gekauft wird, unterstützt der Chorverband den Kauf finanziell über das Förderprogramm. Die Einzelheiten und Bedingungen dazu finden Sie hier: https://www.cv-rlp.de/corona-foerderungen-des-chorverbandes-rheinland-pfalz/
Bitte beachten Sie, dass wir bei der Benutzung des Begriffs „Geimpfte Personen“ immer von vollständig geimpften Personen ausgehen.
Wir werden uns selbstverständlich auch in Zukunft dafür einsetzen, weitere Lockerungen für Chöre zu erreichen.