Der Landesmusikrat hat uns darüber informiert, dass gemäß dem Persektivplan des Landes Rheinland-Pfalz ab dem 21. Mai 2021 die zweite Stufe umgesetzt wird (21. CoBeLVO) Für den Laienmusikbereich gilt ab dann folgendes: 5. Laienmusik Grundsätzlich: Es gilt das Hygienekonzept Musik, das unter https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/ veröffentlicht wird Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen den Schwellenwerten 50 und 100: Der …
Schlagwort: Hygieneverordnung
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